Green Claims Directive

Green Claims Directive

STATUS DER RECHTSANWENDUNG: VORGESCHLAGEN

  • Grüne Angaben zuverlässig machen.
  • Verbraucher vor Greenwashing schützen.
  • Verbrauchern ermöglichen, besser informierte Kaufentscheidungen zu treffen.
  • Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft fördern.
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Neue Kriterien, die Unternehmen daran hindern sollen, irreführende Behauptungen über die ökologischen Vorzüge ihrer Produkte und Dienstleistungen aufzustellen.

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ANFORDERUNGEN

  • Spezifisch und wissenschaftlich untermauert: Behauptungen sollten den Umweltnutzen klar benennen und durch verlässliche wissenschaftliche Beweise untermauert sein.Unzweideutig und wahrheitsgemäß: Vermeiden Sie vage oder irreführende Formulierungen, die die Verbraucher verwirren könnten.Genau und angemessen: Betonen Sie den Umweltnutzen nicht übermäßig oder behaupten Sie keinen allgemeinen Nutzen, wenn nur ein bestimmter Aspekt umweltfreundlich ist.
  • Klar und relevant: Die Verbraucher sollten die Behauptung leicht verstehen und wissen, wie sie sich auf den Lebenszyklus des Produkts bezieht, von der Herstellung bis zur Entsorgung.

WER IST BETROFFEN?

  • Textilhersteller in der EU
  • Textilimporteure in der EU.
  • Textilhändler in der EU.
  • Einzelhändler in der EU.

MARKETPLACE

Stellen Sie Daten zur Verfügung, um die  Green Claims"-Transparenz der Marke zu demonstrieren:
  • Echte Deadstock-Stoffkennzeichnung.
  • LCA-Auswirkungen der Materialien.
  • Herkunft und Vertrieb der Materialien.
  • Recycelter Anteil %.
  • Haltbarkeit.
  • Synthetische Materialien %.
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