Waste Shipment Regulation

Waste Shipment Regulation

RECHTSANWENDUNGSSTATUS: VORSCHLAG

  • Sicherstellen, dass die Abfälle der EU nicht in Drittländer exportiert werden.
  • Verhinderung der illegalen Ausfuhr von Abfällen innerhalb der EU sowie aus EU-Drittländern.
  • Verbesserung der Rückverfolgbarkeit der Verbringung von Abfällen, um Recycling und Wiederverwendung zu erleichtern.
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Die Verordnung über die Verbringung von Abfällen setzt die Verpflichtungen des Basler Übereinkommens (1989) zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung um.

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VORSCHRIFTEN

  • Verbesserte Überwachung und Verfolgung: Dazu gehören strengere Meldepflichten für Verbringungsaktivitäten.
  • Finanzielle Sicherheitsvorkehrungen: Die Unternehmen müssen finanzielle Garantien zur Deckung möglicher Umweltschäden durch Abfallverbringungen stellen.
  • Gewährleistung einer umweltgerechten Behandlung: Abfälle dürfen nur in Länder verbracht werden, die nachweislich in der Lage sind, sie verantwortungsvoll zu behandeln.

WER IST BETROFFEN?

  • Exporteure, die an der Verbringung von Abfällen in der EU beteiligt sind.
  • Importeure, die an der Verbringung von Abfällen in der EU beteiligt sind.
  • Beförderer, die an der Verbringung von Abfällen in der EU beteiligt sind.
  • Makler, die an der Verbringung von Abfällen in der EU beteiligt sind.
  • Händler, die an der Verbringung von Abfällen in der EU beteiligt sind.

RECYCLING

  • Recyceln Sie Materialien, um neues Garn oder andere Textilprodukte wie Möbel oder Einkaufstaschen herzustellen.
RECYCLING

MARKETPLACE

  • Verfolgung der Lieferkette zur Vermeidung von Überproduktion.
  • Wiederverwendung von billigeren Stoffen aus Altbeständen.
  • Überschüsse Ihrer Stoffe weiterverkaufen, um davon zu profitieren.
  • Aufarbeitung von Mängeln.
MARKETPLACE