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Bewertung von Risiken für die Menschenrechte und die Umwelt im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Unternehmen.
Vorbeugung negativer Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von Unternehmen.
Überprüfung der Maßnahmen zur Verhinderung und Abschwächung negativer Auswirkungen.
Ziel der CSDD ist es, nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Verhalten in den Betrieben der Unternehmen und in ihren globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Dies fördert die Entwicklung und Verwendung von Materialien mit geringeren Umweltauswirkungen während ihres gesamten Lebenszyklus.</li><li><strong>Vermeidung oder Minimierung dieser Risiken:</strong>Entwicklung und Umsetzung von Plänen zur Bewältigung der ermittelten Probleme.</li><li><strong>Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit dieser Pläne: </strong>Überprüfen, ob die ergriffenen Maßnahmen tatsächlich funktionieren.</li><li><strong>Transparenz sicherstellen:</strong> Bestätigen der Richtigkeit der Informationen über diese Bemühungen.</li></ul>
WER IST BETROFFEN?
Große EU-Unternehmen: Dazu gehören sowohl börsennotierte als auch nicht börsennotierte EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro.
Nicht-EU-Unternehmen mit einer bedeutenden EU-Präsenz: Dabei handelt es sich um Unternehmen von außerhalb der EU, die in der EU einen Umsatz von mindestens 450 Mio. € erzielen.